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AGB

Allgemeine Reisebedingungen (Stand 20.01.2022)

Sehr geehrter Reisegast, die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden, der die Leistungen von ALBATROS-TOURS Ornithologische Studienreisen in Anspruch nimmt und uns als Ihrem Reiseveranstalter. Sie müssen sie unbedingt lesen, bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.

1. Datenschutz

2. Abschluß des Reisevertrages:
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Sie erhalten von uns eine Buchungsbestätigung, der Vertrag kommt aber erst dann verbindlich zustande, wenn der Reisende die in Ziffer 3 dieser AGB näher geregelte Anzahlung geleistet hat.

3. Bezahlung:
Mit Vertragsabschluß und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 Satz1 BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Diese beträgt, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, 10 % des Reisepreises, maximal jedoch 260 Euro pro Person. Da ALBATROS-TOURS selbst hohe Vorleistungen vor Reisebeginn an seine Vertragspartner zu leisten hat, muß der vollständige Reisepreis frühestens 30 Tage, spätestens aber 20 Tage vor Abreise ohne nochmalige Zahlungsaufforderung bei ALBATROS-TOURS eingegangen sein. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Zahlungseingang des Reisepreises. Auf Wunsch können Sie die Zahlung auch direkt bei ALBATROS-TOURS leisten. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb vier Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Bitte überweisen Sie immer nur den auf der Rechnung aufgeführten Betrag (Anzahlung, Restbetrag oder Gesamtsumme), da andere Zahlungen nicht mit dem Sicherungsschein abgedeckt sind.

4. Leistungs- und Preisänderungen:
A/ Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, und die nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ALBATROS-TOURS ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich zu unterrichten. Gegebenenfalls wird ALBATROS-TOURS Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
B/ ALBATROS-TOURS ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen. Sofern die Preisänderungen 5 % des Reisepreises übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten. ALBATROS-TOURS kann, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen, den Reisepreis um denjenigen Betrag erhöhen, um den sich nach Vertragsschluss die Durchführung der Reise aufgrund gestiegener Beförderungskosten oder gestiegener Abgaben für behördliche Genehmigungen, (Flug-)Hafengebühren oder gestiegener Wechselkurse verteuert. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird ALBATROS-TOURS Sie spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt darüber informieren. Spätere Preiserhöhungen sind nicht zulässig.
C/ Die aktuellen Preise können auf der Homepage von ALBATROS-TOURS nachgeschaut werden; http://www.albatros-tours.com/termine_preise.htm. Der Doppelzimmerpreis ist immer pro Person angegeben.
D/ Fakultativ gekennzeichnete Leistungen in den Reisebeschreibungen sind Angebote, bei denen der Teilnehmer über eine Teilnahme frei entscheiden kann. Die hierfür entstehenden Kosten sind vor Ort bzw. bei Anmeldung zu dieser Leistung von jedem Teilnehmer zu tragen. Wenn von den Teilnehmern, die sich für diese extra Leistung entschieden haben, die Teilnahme eines Reiseleiters von ALBATROS-TOURS gewünscht wird, werden die für diesen Reiseleiter zusätzlich anfallenden Kosten anteilmäßig unter allen Teilnehmern der fakultativ gekennzeichneten Leistung aufgeteilt.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzpersonen:
A/ Zur Glaubhaftmachung eines Rücktrittes empfiehlt ALBATROS-TOURS Ihnen die Schriftform. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so kann ALBATROS-TOURS Ersatz für die getroffenen Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
B/ Pauschaliert sind von Ihnen die nachfolgend aufgeführten Kosten plus 100 % der Reiserücktrittskosten Versicherung zu tragen:
bis 8 Wochen vor Reisebeginn – 25 % des Reisepreises,
mind. jedoch Euro 150,- / Person
ab 8 – 6 Wochen vor Reisebeginn – 30 % des Reisepreises,
ab 6 – 4 Wochen vor Reisebeginn – 40 % des Reisepreises,
ab 4 – 2 Wochen vor Reisebeginn – 60 % des Reisepreises,
ab 2 Wochen vor Reisebeginn – 80 % des Reisepreises,
ab 6 Tagen vor Reisebeginn- 90 % des Reisepreises.

Gesonderte Reisebedingungen gelten für unsere Reise nach West-Papua Indonesien
bis 52 Wochen vor Reisebeginn – 5 % des Reisepreises,
ab 51 – 26 Wochen vor Reisebeginn – 25 % des Reisepreises,
ab 25 – 1 Woche vor Reisebeginn – 85 % des Reisepreises,
ab 6 Tagen vor Reisebeginn – 90 % des Reisepreises.
Diese außergewöhnlichen Stornobedingungen sind aber mit der vorher genannten Reiseversicherung der ERV abgesichert.
C/ Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der entstandene Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als in der ausgewiesenen Höhe entstanden ist.
D/ Besondere Rücktrittsbedingungen können auch gelten, wenn diese auf den Programmen der Reise vermerkt sind. Umbuchungswünsche können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu obigen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
E/ Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. ALBATROS-TOURS kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle eines Rücktritts kann ALBATROS-TOURS von Ihnen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
F/ Der Veranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wenn dessen Ausgaben bis zum Zeitpunkt der Stornierung höher als die vorstehenden Stornokostenpauschalen sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6. Rücktritt und Kündigung durch ALBATROS-TOURS:
Vor Reisebeginn:
A/ Bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden ist, spätestens jedoch 21 Tage vor Reisebeginn.
B/ Falls Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, dazu zwingen, z.B.: Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z.B. Entzug der Landerechte, Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln, staatliche Betretungsverbote oder einschränkende Maßnahmen entgegen der bisherigen Praxis), Naturkatastrophen, technische, den ordnungsgemäßen Einsatz objektiv hindernde Defekte am Transportgerät, höhere Gewalt.
In diesem Fall ist ALBATROS-TOURS verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Rücktransport des Kunden zu organisieren. Die Kosten für die Rückbeförderung übernimmt ALBATROS-TOURS. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
C/ Wenn ALBATROS-TOURS im Zusammenhang mit der Vereinbarung zulässiger Leistungsänderungen keine Möglichkeit mehr sieht, die Reise ohne wesentliche Änderungen Ihres Gesamtzuschnittes durchzuführen. Bei Rücktritt aus einem der genannten Gründe erhalten Sie, je nach Vorhersehbarkeit und Eintritt des Ereignisses, bis spätestens 14 Tagen vor oder bis zum Reisebeginn schriftlich Bescheid und einbezahlte Beträge ohne Abzug zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Während der Reise:
Ergeben sich die unter Ziffer 6/B genannten Umstände nach Reisebeginn, so kann ALBATROS-TOURS ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.
D/ Wenn der Kunde die Durchführung ungeachtet einer Abmahnung durch ALBATROS-TOURS nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist (Ziffer 10 “Gewährleistung”). Dies gilt insbesondere auch, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Kooperationsbereitschaft, Mithilfe beim Reiseverlauf, Gesundheit, etc.), die in den jeweiligen Ausschreibungen, Detailprogrammen, Reiseprogramm und Tourbesonderheiten, Teilnahmevoraussetzungen etc. festgelegt sind, nicht entspricht. Muss ALBATROS-TOURS unter diesen Bedingungen kündigen, so bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises erhalten. Bei der Kündigung nach Antritt der Reise kann sich ALBATROS-TOURS auch durch den Reiseleiter vertreten lassen.

7. Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung. Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird diese Abweichung für Sie verbindlich, wenn Sie uns innerhalb von 14 Tagen die Annahme erklären.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so bemüht sich ALBATROS-TOURS bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen (bis 50,- €) handelt oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder in Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zu vorbereiteten Exkursionen und Programmpunkten wie Wandern, Expeditionen, Trekking u.ä. entstehen oder Kosten für eine durch den Kunden verursachte, vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall. Tritt ALBATROS-TOURS, um einem akuten Notstand zu begegnen, in Vorlage, so sind die verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise unverzüglich zu erstatten.

9. Haftung und Haftungsbeschränkungen
A/ ALBATROS-TOURS haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der Orts- und Landesüblichkeit mit den in Ziffer 12 dieser AGB genannten Einschränkungen. Des Weiteren haftet ALBATROS-TOURS für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
B/ ALBATROS-TOURS haftet dem Reisenden bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn oder der fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen beruht, nach den gesetzlichen Vorschriften.
C/ Bei Vermögensschäden haftet ALBATROS-TOURS dem Reisenden für Schäden nur maximal auf den dreifachen Reisepreis, wenn der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit ALBATROS-TOURS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die darüber hinausgehenden, zwingenden gesetzlichen Haftungsgründe bleiben bestehen.
D/ Die Haftung von ALBATROS-TOURS ist ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger oder Durchführungsgehilfen zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
E/ ALBATROS-TOURS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Der Veranstalter haftet für ein eigenes Verschulden, nicht aber bei Fahrlässigkeit der beauftragten Erfüllungsgehilfen und Leistungsträger.

10. Gewährleistung:
A/ Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. ALBATROS-TOURS kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. ALBATROS-TOURS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
B/ Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ALBATROS-TOURS innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
C/ Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Beruht der Mangel der Reise auf einem Umstand, den ALBATROS-TOURS zu vertreten hat, so können Sie Schadenersatz verlangen.
D/ Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere haben Sie bei auftretenden Reisemängeln den Mangel dem Veranstalter (à) anzuzeigen. Kommen Sie diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, steht Ihnen ein Anspruch auf Minderung nicht zu. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie nachweislich ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
E/ Für Ausschlüsse von Ansprüchen und Verjährungsfristen gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften:
A/ Im Reisepreis enthaltene Gebühren sind ausdrücklich ausgewiesen.
B/ Visa werden von ALBATROS-TOURS beantragt, sofern diese in der jeweiligen Reisebeschreibung unter »Im Reisepreis enthalten« aufgeführt sind. Dazu benötigt ALBATROS-TOURS Ihren Reisepaß, der mindestens noch 6 Monate nach Reiseantritt gültig sein muß. Sie sind für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
C/ Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation von uns bedingt sind. Sofern es uns möglich ist, wird ALBATROS-TOURS Sie über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen, allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
D/ ALBATROS-TOURS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben bzw. ALBATROS-TOURS diese für Sie übernommen hat, es sei denn, dass ALBATROS-TOURS die Verzögerung zu vertreten hat. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden von Ihnen nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, kann ALBATROS-TOURS Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

12. Voraussetzungen:
Sämtliche der von ALBATROS-TOURS angebotenen Reisen sind keine Reisen im herkömmlichen Sinn, sondern Reisen mit Expeditionscharakter – in Gebiete mit mangelnder oder keinerlei touristischer Infrastruktur. Trotz sorgfältiger Vorausplanung ist ALBATROS-TOURS auf die ortsüblichen Gegebenheiten bzgl. Unterbringung, Verpflegung, Beförderung, etc. angewiesen. Ebenso kann ein Vergleich mit herkömmlichen Rundreisen, bei denen auf touristische eingespielte Infrastruktur zurückgegriffen wird, nicht hergestellt werden. Unsere Touren haben jeweils individuellen Charakter, mit allen Einschränkungen, aber unserer Meinung nach mit viel mehr Vorteilen bzgl. des Erlebniswertes und der Exklusivität der Reisen. Die Reisen setzen voraus, dass die Teilnehmer den jeweiligen Hinweisen im Tourcharakter (siehe jeweils Tourbesonderheiten und Reiseprogramm) entsprechen und von einer positiven Grundhaltung der Teilnehmer ausgegangen wird.

13. Reisebeschreibung
Die im Katalog aufgeführten Tier- und Pflanzenarten sind Arten, die in diesen Gebieten nachgewiesen wurden und können nicht immer gesehen werden.
Die aufgeführte Reiseroute kann auch kurzfristig geändert werden, wenn es die Umweltbedingungen, politische Ereignisse, usw. erfordern.

14. Allgemeines:
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Alle Angaben in den Reiseausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand des Versanddatums.

15. Veranstalter:
ALBATROS-TOURS Ornithologische Studienreisen
E-Mail: info@albatros-tours.com
Internet: https://www.albatros-tours.com
 
Weitere Informationen für den Reiseteilnehmer
Bitte sorgfältig lesen

1. Reiseschutz/Versicherungen
ALBATROS-TOURS ist verpflichtet, Sie auf den Abschluss einer Reise-Krankenversicherung mit Rücktransport und einer Reiserücktrittskosten-Versicherung hinzuweisen.
ALBATROS-TOURS empfiehlt Ihnen daher, in Ihrem eigenen Interesse, den Abschluss eines Ferien-Paketes bzw. Rat & Tat – Paketes der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung.
Sollte im Reisepreis keine Reiserücktrittskosten-Versicherung enthalten sein, empfiehlt ALBATROS-TOURS Ihnen, sich gegen Stornokosten sowie mit der Mehrkosten-Versicherung gegen nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen und zusätzliche Reisekosten abzusichern (Abschluss bis 4 Wochen vor Reisebeginn).
Versicherungsschutz besteht gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (ABRV), die bei der Buchungsstelle ausliegen. Sie erhalten mit der Buchungsbestätigung einen Versicherungsausweis, der Sie über weitere Einzelheiten informiert.
Im Versicherungsfall ist der Versicherte verpflichtet, die “Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Straße 116, 81669 München”, Tel.: +49 (0)89 41 66 17 66 (bei Fragen), Tel.: +49 (0)89 41 66 10 10 (Notrufzentral), E-Mail: contact@erv.de, Internet: www.erv.de, unverzüglich zu benachrichtigen und gleichzeitig das Arrangement bei der Buchungsstelle zu stornieren.

2. Insolvenz – Versicherung
Sicherheit für alle Reiseteilnehmer
Mit der Buchungsbestätigung ist für Sie eine Insolvenz-Versicherung bei der R+V Direktversicherung AG abgeschlossen.
Diese Versicherung beinhaltet auch die nach § 651 k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs von ALBATROS-TOURS ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen.
Bei den Reiseunterlagen finden Sie den Sicherungsschein. Er garantiert Ihnen – zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen – die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfall.
R+V Direktversicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-7240

3. Preisnachlässe
ALBATROS-TOURS gewährt treuen Kunden die nachfolgenden Preisnachlässe. Haben Sie vor Anmeldung pro Person
5 Reisen gebucht, erhalten Sie 2 % Rabatt,
10 Reisen gebucht, erhalten Sie 3 % Rabatt
20 Reisen gebucht, erhalten Sie 4 % Rabatt
Ausgenommen sind Reisen, bei denen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Erstexkursionen und Touren, die einer Kursschwankung unterzogen sind bzw. waren.
Reisen, die nicht von Alabtros-Tours veranstaltet werden, und Albatros-Tours nur als Vermittler auftritt, sind von den Rabatten ausgenommen, zählen aber bei den AT- Rabatten, wenn Sie weitere Touren bei AT buchen.
Auf die Rabatte besteht kein Anspruch.

4. Größe der Reisegruppen
ALBATROS-TOURS veranstaltet überwiegend Reisen in kleinen Gruppen mit dem Schwerpunkt Ornithologie. In der Regel beträgt die Gruppengröße 6 bis 7 bzw. 12 Personen. Bei Exkursionen in entlegene Regionen kann die Teilnehmerzahl auch kleiner (4 Personen) sein.

5. Individuelle Gruppenreisen
Für alle Reisen ist nach Absprache und gegen Aufpreis auch eine geringere Teilnehmerzahl möglich.
Sollten Sie Interesse an einem Reiseziel haben, das nicht im Katalog aufgeführt ist, arbeitet ALBATROS-TOURS Ihnen gerne ein Angebot aus.
Bei Gruppen- und Vereinsreisen gelten besondere Konditionen. Rufen Sie uns an!

6. Reisekombination bzw. Reiseverlängerung
Grundsätzlich ist eine Verlängerung oder die Kombination mehrerer Reisen möglich. Bitte melden Sie Sonderwünsche frühstmöglich an. Änderungen nach Antritt der Reise können nicht zugesagt werden.

7. Busreisen
Reisen mit dem Bus beginnen und enden in Bensheim an der Bergstraße. Abholung oder Zustieg entlang der Fahrtstrecke sind nach vorheriger Absprache möglich. Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet. Es werden genügend Pausen eingelegt.

8. Flugreisen
Bitte finden Sie sich rechtzeitig an der Abfertigung des jeweiligen Flughafens ein (Treffpunkt der Gruppe). Auf Änderungen der Abflugzeiten hat ALBATROS-TOURS keinen Einfluß, ALBATROS-TOURS wird Sie aber nach Bekanntwerden unverzüglich informieren. Reiseunterlagen werden Ihnen so früh wie möglich zugestellt. Bei manchen Reisen kann die Zustellung erst kurz vor Reisebeginn erfolgen. Flughafen- und Sicherheitsgebühren, die nicht ausdrücklich im Reisepreis enthalten sind, werden von jedem Teilnehmer selbst übernommen.

9. Anreise/Übernachtung
Bitte planen Sie Ihre Anreise so, daß Sie rechtzeitig am Treffpunkt ankommen, da keine großen Wartezeiten eingeplant sind. Sollte eine Übernachtung notwendig werden, ist ALBATROS-TOURS Ihnen gerne bei der Organisation behilflich.

10. Info-Material
Die zur Verfügung stehenden Unterlagen werden Ihnen nach der Anmeldung zugeschickt. ALBATROS-TOURS gibt Ihnen Tips für Kartenmaterial und Literatur.

11. Unterbringung
Ausschlaggebend bei der Auswahl der Unterkünfte ist die Nähe zum Exkursionsgebiet oder der Verlauf der Reiseroute. Normalerweise erfolgt die Unterbringung in Mittelklassehotels oder Pensionen; bei Reisen mit Exkursionscharakter (z.B. Reisen in den Fernen-Osten) in entlegene Regionen in Jagdhütten, Privathäusern oder Zelten, wie Sie auch der Reisebeschreibung entnehmen können. Waschgelegenheiten und Toiletten sind teilweise außerhalb des Hauses. Die Betten und angegebenen Hotel Sterne entsprechen nicht immer dem mitteleuropäischen Standard.

12. Einzelzimmer/Einzelzelt
Auf Wunsch werden Einzelzimmer reserviert oder Zelte zur Verfügung gestellt. Einzelunterbringung kann jedoch nicht immer garantiert werden. Bei teilweiser Zusammenlegung erfolgt eine anteilmäßige Rückzahlung des Zuschlages.

13. Doppelzimmer/Zweierzelt
Werden DZ von Einzelpersonen gebucht, und ist kein Belegpartner angemeldet, muß der Einzelzimmerzuschlag berechnet werden, bis ein Belegpartner gefunden ist. Es können nicht immer zwei getrennte Betten garantiert werden.

14. Verpflegung
Der Umfang der Verpflegung (meist Halbpension) ergibt sich aus der Reisebeschreibung. Bei Ganztagesexkursionen werden in der Regel Lunchpakete mitgenommen, oder es besteht eine Möglichkeit zum Einkaufen.

15. Verhalten bei Exkursionen und Besichtigungen
Bei allen Exkursionen ist den Anweisungen der Reiseführer unbedingt zu folgen. ALBATROS-TOURS möchte unter allen Umständen vermeiden, daß die Tierwelt gestört oder Pflanzen und Landschaft geschädigt werden. Bei Besichtigungen von Kulturdenkmälern richtet sich ALBATROS-TOURS nach den Anordnungen der lokalen Führer oder den einschlägigen örtlichen Vorschriften.

16. Erstexkursionen/Reisen mit Expeditionscharakter
Bei diesen Exkursionen sind unter Umständen Änderungen des Reiseablaufes möglich. Die Verantwortung trägt der Reiseführer. Wünsche der Gruppe werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Bei Reisen in entlegene Gebiete (z.B. Schantaren) kann es längere Zeit dauern, bis ärztliche Hilfe eintrifft.

17. Exkursionsziele:
ALBATROS-TOURS versucht, vor Beginn der Reise, die Teilnehmer über Länge, Höhenmeter, Wegzustand und Dauer der Tour zu unterrichten. (Wem die Tour zu schwierig erscheint, kann meist eine Alternative wählen). Dies ist leider nicht immer möglich, da Wetterbedingungen, Straßenänderungen, Absperrungen usw. unvorhersehbare Hindernisse bilden können. Auch kann es kurzfristig zum Entzug einer Genehmigung für bestimmte Gebiete kommen. Leider richten sich die Vögel nicht immer nach unserer Reisebeschreibung und sitzen vielleicht an einem anderen Ort, dann muss der Reiseablauf den Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.

18. Reisedurchführung
Falls die minimale Teilnehmerzahl für eine Reise nicht erreicht wird, ist ALBATROS-TOURS dennoch bemüht, die Tour durchzuführen. Das kann durch Zusammenlegen von zwei Reisen oder durch einen entsprechenden Preisausgleich ermöglicht werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können Sie ohne Stornokosten von der Buchung zurücktreten.

19. Anmeldung
Für Touren während der Hauptreisezeiten und zu besonders entlegenen Zielen bittet ALBATROS-TOURS um frühzeitige Anmeldung. Bitte geben Sie uns für evtl. Rückfragen Ihre Telefonnummer an. Bis zum Erreichen der Minimalteilnehmerzahl oder 8 Wochen vor Reisebeginn kann ALBATROS-TOURS eine unverbindliche Reservierung vornehmen.

20. Reisebericht
ALBATROS-TOURS weist ausdrücklich darauf hin, dass ALBATROS-TOURS keine Reiseberichte garantiert. Sollte unser Reiseleiter einen Bericht schreiben, wird ALBATROS-TOURS diesen gerne vervielfältigen und an die Teilnehmer verschicken (meist im Nov./Dez.).